Sie haben weitere Fragen zu Ihrer Jahresverbrauchsrechnung? Unser Team im Kundenbüro in Perleberg und Kyritz hilft Ihnen gerne weiter.
Rufen Sie uns an:
Kundenbüro Perleberg: 03876 782-234
Kundenbüro Kyritz: 033971 239-740
Unter der Vertragskontonummer sind alle Unterlagen abgelegt, die für Sie und für uns wichtig sind, zum Beispiel Verträge und Rechnungen. Deshalb geben Sie bitte auf Briefen und in E-Mails immer diese Nummer an. Auch bei Gesprächen mit unserem Kundenservice sollten Sie die Vertragskontonummer immer dabei haben.
Der Rechnungsbetrag setzt sich aus den Mengenpreisen, den Grundpreisen und der Umsatzsteuer zusammen. Letztere wird gesondert ermittelt und aufgeführt.
Vom Rechnungsbetrag werden die Abschläge abgezogen. Ist die Summe der Abschläge höher als der Rechnungsbetrag, ergibt sich ein Guthaben. Dieser Betrag wird dann auf Ihr Konto überwiesen. Ist der Rechnungsbetrag höher als die Summe der Abschläge, besteht eine Forderung von unserer Seite. Dann müssen Sie diesen Betrag überweisen oder er wird bei einem SEPA-Mandat direkt von Ihrem Konto eingezogen.
Hier wird angegeben, wo genau der Verbrauch angefallen ist, d.h. für welches Haus/Wohnung die Rechnung gilt. Denn die Adresse des Rechnungsempfängers und der Verbrauchsstelle sind nicht immer gleich, zum Beispiel wenn Sie ein Gebäude oder eine Wohnung vermieten.
Abschläge sind die Zahlungen, die von Ihnen bei uns eingegangen sind. Die Abschläge werden vom Rechnungsbetrag abgezogen. Sie werden monatlich gezahlt – per Überweisung oder via SEPA von Ihrem Konto eingezogen. Auf der Rechnung finden Sie die einzelnen Daten (Fälligkeitsdatum), an denen die Abschläge bezahlt werden müssen, beziehungsweise mit einem SEPA-Mandat von Ihrem Konto eingezogen werden.
Der Abschlag richtet sich nach Ihrem aktuellen Verbrauch und den aktuellen Preisen. Auch innerhalb eines Jahres kann er angepasst werden, wenn sich zum Beispiel der Verbrauch ändert. Das können Sie direkt selbst in unserem Online-Servicecenter oder telefonisch im Kundenservice-Center machen.
Im Arbeits- und Grundpreis sind die Entgelte enthalten, die unser Unternehmen an Dritte zahlen muss. In der Rechnung werden die verschiedenen Entgelte genau aufgeschlüsselt.
Zu den Entgelten gehören:
Der Preis für Strom setzt sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis zusammen. Er wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Für den Strompreis wird der Verbrauch mit dem jeweils gültigen Arbeitspreis multipliziert, dazu kommt dann der Grundpreis. Der Preis enthält auch die Entgelte.
Beim Trinkwasser wird der Verbrauch in Kubikmeter angegeben. Für den Rechnungsbetrag wird Ihr Verbrauch mit dem Mengenpreis (Allgemeiner Tarif in Euro / Kubikmeter) multipliziert. Dazu kommt noch der monatliche Grundpreis (Euro / Anzahl Tage im Jahr), der vom Verbrauch abhängig ist und taggenau berechnet wird.
Der Preis für Gas setzt sich zusammen aus
- staatlich bestimmten Preisbestandteilen, zum Beispiel Steuern,
- den Netzentgelten, die der Kunde an den Netzbetreiber zahlen muss,
- den Kosten für Messungen und Abrechnung,
- und den Kosten für die Gasbeschaffung und den Vertrieb sowie die Marge.
Die staatlich bestimmten Preisbestandteile und die Netzentgelte kann ein Lieferant nicht beeinflussen. Die Kosten für die Gasbeschaffung und den Vertrieb ergeben sich aus dem Wettbewerb der Lieferanten.
Weitere Infos, wie genau sich Strom- und Gaspreis zusammen, gibt es bei der Bundesnetzagentur.
Mit dem „Arbeitspreis“ bei Strom und Gas sind die Kosten pro Kilowattstunde (kWh) gemeint – und der ist an den tatsächlichen Verbrauch gekoppelt.
Beim Wasser wird der Arbeits- auch Mengenpreis genannt und in Euro / Kubikmeter angegeben.
Der Grundpreis ist ein fester Preis und unabhängig vom Verbrauch. Für den Jahresgrundpreis gelten die Verbrauchstage im anteiligen Abrechnungszeitraum. Er deckt die ständigen Kosten der Lieferbereitschaft mit dem Entgelt für Messung, Abrechnung und Inkasso und wird in Euro pro Jahr berechnet.
Gesetzestexte zur Wasser-, Strom- und Gasversorgung finden Sie beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.