§ 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 EDL-G: Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de. Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie unter
www.verbraucherzentrale.de
www.energieagenturen.de
Gemäß § 111 a des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet Verbraucherbeschwerden von Haushaltskunden, die im Zusammenhang mit der Energielieferung stehen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt wird, kann der Verbraucher ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen.
Kontaktinformationen
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Tel.: 030 27 57 240 – 0
Fax: 030 27 57 240 – 69
info@schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de